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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Juraj Eperjesi - Rechtsanwalt in Frankfurt ist Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutzrecht, Aufhebungsverträge, Auflösungsverträge, Vergleich, Abfindung, Eherecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Ehescheidung, Schadenersatz, Zivilre, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutz, Wirtschafts- und Handelsrecht, Werkvertrags- und Handwerksrecht (nebenberuflich 5 Jahre als Dozent im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer und Handwerksinnung in Frankfurt am Main tätig gewesen), tschechisches, slowakisches und internationales Recht, Familienrecht, Schadenersatzrecht, Haftpflichtrecht, Kaufrecht, Rechtsberatung, Vertragsrecht, Schmerzensgeldforderungen,Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht,
Gründung von Gesellschaften, Strafverteidigung, Strafrecht, Wettbewerbs-, Urheber- Kunst- und Musikrecht (wegen künstlerischer Ausbildung und der Mitgliedschaft bei der GEMA)
Fremdsprachen: Slowakisch, Tschechisch, Russisch und Englisch, Verständigung in Polnisch.
Kontakt/Impressum:
Juraj Eperjesi, Rechtsanwalt, Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: 0049/69/28 17 22, Telefax: 0049/69/29 57 28,
E-Mail: rechtsanwalt.eperjesi@freenet.de
Homepage: www.rechtsanwalt-de-sk-cz.de
USt. -Id. -Nr. : DE 178289638.
Die Anwaltskanzlei gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: BRAO, RVG, BORA, CCBE - alle eingestellt auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
anz-18a
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7-9 des Kreditwesengesetzes.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 12 KWG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Economy Wirtschaft- und Finanzberatung GmbH, Wirtschaftsberatung, Vermittlung von Versicherungen, Vermittlungen von Kapitalanlagen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG, die Beschaffung von Finanzdienstleistungen, Finanzberatung sowie alle sonstigen Geschäfte die der Gesellschaft dienen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für Steuerberater zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 ABs. 3 StBerG. 2. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024