Stiftung CITOYEN
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Mehr Nachrichten aus der Umgebung
Offenbach Neu Isenburg Bad Vilbel Eschborn Steinbach am Taunus Mühlheim am Main Heusenstamm Dreieich Sulzbach Maintal Schwalbach am Taunus Oberursel Kelsterbach Obertshausen Bad Soden am Taunus Bad Homburg vor der Höhe Liederbach Kronberg Dietzenbach Karben Langen Kronberg Tal Hattersheim Friedrichsdorf Mörfelden-Walldorf Kriftel Hanau am Main Egelsbach Königstein im Taunus Kelkheim (Taunus) Hofheim am Taunus Rodgau Erzhausen Bruchköbel Nidderau