Altenwohnheim der Luthergemeinde e.V.
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
Mehr Nachrichten aus der Umgebung
Offenbach Neu Isenburg Bad Vilbel Eschborn Steinbach am Taunus Mühlheim am Main Heusenstamm Dreieich Sulzbach Maintal Schwalbach am Taunus Oberursel Kelsterbach Obertshausen Bad Soden am Taunus Bad Homburg vor der Höhe Liederbach Kronberg Dietzenbach Karben Langen Kronberg Tal Hattersheim Friedrichsdorf Mörfelden-Walldorf Kriftel Hanau am Main Egelsbach Königstein im Taunus Kelkheim (Taunus) Hofheim am Taunus Rodgau Erzhausen Bruchköbel Nidderau