Ihr Suchergebnis für Bürgerbeteiligung Unmittelbar in Frankfurt am Main
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Bürgerbeteiligung Unmittelbar"
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, allgemein und seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, und zwar nach den Grundsätzen des Amateursports zur sportlichen Ausbildung und Betätigung. Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung von Sportanlagen und durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bei Artemis sind Frauen seit vielen Jahren in Bewegung. Wir haben uns den Frauen, dem Sport und der Kultur verschrieben - schaut einfach mal rein!, Der Verein widmet sich der Entwicklung und Förderung
einer feministischen Sport- und Bewegungskultur.
Inhaltlicher Ausgangspunkt der Arbeit ist ein
erweiterter Sportbegriff, der auf die Alltags- und
Lebenswelt von Mädchen und Frauen in unserer Gesell-
schaft bezogen ist.
Der Verein will frauenbezogene Frauen ebenso wie
bewußt lesbisch lebende Frauen ansprechen und ihnen
einen Rahmen zur Entfaltung bieten.
Er wendet sich an Frauen, die das eigene lebendige
Selbst und andere Frauen an die erste Stelle setzen
und sich entscheiden, Frauen zu hegen und zu
unterstützen und ein lebendiges Ambiente zu
schaffen, in dem sie sich kreativ und unabhängig
bewegen können.
Er entwickelt Alternativen zu konventionellen
Vereinsstrukturen, indem er u.a. von jeder einzelnen
eine umfassende und unmittelbare Beteiligung an
Entscheidungsprozessen fordert.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb eines Metallhandwerksbetriebes mit dem Schwerpunkt Service und Reparaturarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang anfallenden unmittelbaren und mittelbaren Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bündnis für eine Soziale Stadt Hessen, Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977,
und zwar insbesondere durch die Förderung der Volks-
und Berufsbildung und der Erziehung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Herstellung und Vertrieb von Büromaschinen und Bürobedarf -insbesondere der Büroelektronik- und Bürobedarfsartikel aller Art. Die Gesellschaft darf ferner alle Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder an anderen Orten als Zweigniederlassungen zu gründen, sich an solchen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft darf sich ferner mt anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung und der Vertrieb von chemischen und pharmazeutischen Produkten; insbesondere von Wirkstoffen und Arzneimitteln für die Tiermedizin, sowie der Handel mit sonstigen Bedarfsartikeln für die Tierhaltung und Tiermedizin. Im Rahmen von Absatz 1 ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche Betriebe zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu betrei- ben, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienlich erscheinen. Sie kann an beliebigen anderen Orten Zweigniederlassungen oder Geschäftsstellen errichten. Die Gesellschafter sind sich darüber einig, daß unter den in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Gesellschaftszweck auch fallen:
a) der zentrale Einkauf von chemischen Produkten, Arzneimitteln und sonstigen Bedarfsartikeln gemäß § 2 Ab 1 des Gesellschaftsvertrages;
b) die Herstellung von Arznei- und Wirkstoffvormischungen;
c) die Erarbeitung eines Herstellungs- und Vertriebsprogramms für die Gesellschafter;
d) die Beschaffung und der Austausch von Informationen, welche für die Gesellschaft und die Gesellschafter nützlich und förderlich sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist der Handel mit Kraftfahrzeugen,
Kraftfahrzeug-Bestandteilen, -Zubehör,
-Betriebsstoffen, die Durchführung aller
Kraftfahrzeug-Reparaturen, der Betrieb von Garagen,
von Auto-Selbstfahrvermietungen sowie die Ausführung
aller damit mittelbar oder unmittelbar
zusammenhängenden Geschäfte einschließlich der
Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und
Leasingverträgen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024