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Fußball Am Rande: Wie Südwest und FSV Oggersheim auf der Kicker-Homepage landen
Das Sportmagazin Kicker hat im Internet eine kleine Fotoserie aufgelegt. Die Überschrift lautet „... mehr ... 11. Dezember 2024
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TÜV Rheinland AG: Köln (ots) - - Tageslicht ist die gesündeste Beleuchtung - Beleuchtungsstärke ... mehr ... 10. Dezember 2024
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Die Stellungnahme des Kreises zur geplanten Amprion-Trasse fällt butterweich aus. Was Udo Schneider... mehr ... 20. November 2024
Bundespolizeiinspektion Klingenthal BPOLI KLT: Feuerwerk eingezogen Klingenthal/Johanngeorgenstadt... mehr ... 18. November 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Interim-Management
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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