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Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Autos, Anwohner, Gehwege, Voraussetz, Umständen, Donnerstag, Straßenverkehrsbehörden, Leipzig, Gehwegen, Urteil Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die... mehr ... 6. Juni 2024

Unternehmen

Altenwohnheim der Luthergemeinde e.V.

1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Hoesch & Partner GmbH

Als einer der größten unabhängigen Versicherungsmakler für Privat- und Firmenkunden in Deutschland garantieren wir kompetente & objektive Beratung., Vermittlung von Versicherungen jedweder Art sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit dieVoraussetzunen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind. Geschäfte, die einer Erlaubnis zur Erbringung von Finazdienstleistungen nach § 32 ABs. 1 KWG bedürfen, zählen nicht zum Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022

Unternehmen

Füller, Hilbert & Partner

(na), Interim-Management
ist Vertrauenssache. Wir garantieren Ihnen u. a. Fachkompetenz durch Auswahl und Coaching der Interim-Manager unter Berücksichtigung Ihrer Unternehmenskultur und einen schnittmustergenauen und sofortigen Einsatz nach Prüfung aller Voraussetzungen und Beratung.
. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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