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Deutschlandticket: Was bringt der Billigfahrschein wirklich?
Das Deutschlandticket würden manche in der Union am liebsten abschaffen. Der Fahrschein sei zu teue... mehr ... 21. November 2024
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Das Deutschlandticket würden manche in der Union am liebsten abschaffen. Der Fahrschein sei zu teue... mehr ... 21. November 2024
Das Wetter in Bayern: Am Vormittag teils sonnig, teils bewölkt und im Osten vereinzelt Schneeschaue... mehr ... 20. November 2024
Das Wetter in Bayern: In der Nacht teils klar, teils bewölkt, gebietsweise Schnee bei +1 bis -6 Gra... mehr ... 20. November 2024
(ah) Die Schneefälle im Norden haben am Vormittag auch den Süden Schleswig-Holsteins erreicht. In ... mehr ... 19. November 2024
St. Ingbert (ots) - Am 18.11.2024 kam es im Zeitraum von 21:30 Uhr bis 23:30 Uhr im Bereich des unte... mehr ... 18. November 2024
Negernbötel (ots) - Am späten Samstagabend (16.11.2024) ist es auf der B 205 zwischen Rickling und... mehr ... 18. November 2024
Der erste Schnee in diesem Winter am Montagmorgen stellt die Nerven von Autofahrern auf die Probe. T... mehr ... 17. November 2024
Der erste Schnee in diesem Winter am Montagmorgen stellt die Nerven von Autofahrern auf auch der B 1... mehr ... 17. November 2024
Augsburg (ots) - Oettingen - Am Montag (11.11.2024) führten Beamte der Verkehrspolizei Donauwörth ... mehr ... 15. November 2024
Unter anderem in Blankenhain, Kranichfeld und Niedergrunstedt fanden sich teils namhafte Freiwillige... mehr ... 15. November 2024
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere, doch nicht ausschließlich, der Erwerb und das Halten des Gesellschaftsanteils eines Komplmentärs an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die ganzheitliche Entwicklung von Gebäuden und Quartieren. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb von ambulanten sowie Teilstationären Einrichtungen der Kranken- und Altenhilfe. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer Klinik in der Adickesallee in Frankfurt a.M. zur Erbringung stationärer, teilstationärer, ambulanter medizinischer und sie ergänzender Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere auch zum Abschluß von Mietverträgen/Untermietverträgen hinsichtlich der Klinikräumlichkeiten, zum Abschluss von Kooperationsverträgen jedweder Art mit anderen Kliniken sowie mit Ärzten, die in der Klinik tätig werden sollen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Als einer der größten unabhängigen Versicherungsmakler für Privat- und Firmenkunden in Deutschland garantieren wir kompetente & objektive Beratung., Vermittlung von Versicherungen jedweder Art sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit dieVoraussetzunen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind. Geschäfte, die einer Erlaubnis zur Erbringung von Finazdienstleistungen nach § 32 ABs. 1 KWG bedürfen, zählen nicht zum Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dividende 4 Plus der Fonds mit garantieren Ausschüttungen und plus x Wertzuwachs, Erbringung von Service-Dienstleistungen für das Management von Unternehmen der Finanzwirtschaft, insbesondere die Analyse von und die Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Desweiteren die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Vorraussetzung des 3 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden und - öffentlich angebotenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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