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Wichtiges Heimspiel für den TuS Oppenau
Für den Handball-Landesligisten TuS Oppenau stehen am Sonntag um 17 Uhr zwei wichtige Punkte auf de... mehr ... 7. Februar 2025
aktuelle Nachrichten aus Frankfurt am Main
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Für den Handball-Landesligisten TuS Oppenau stehen am Sonntag um 17 Uhr zwei wichtige Punkte auf de... mehr ... 7. Februar 2025
BAD DÜRKHEIM. Nächste wichtige Partie im Abstiegskampf: Am Sonntag (18 Uhr) ist Regionalligist SG ... mehr ... 6. Februar 2025
Am Sonntag, den 26. Januar 2025, empfing die 1. Damenmannschaft der DJK Eggolsheim die Gäste vom TV... mehr ... 4. Februar 2025
Es bleibt in der Volleyball-Landesliga der Damen ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Die Spielgemeinschaft SV W... mehr ... 4. Februar 2025
Sarau - Am Montag hat die SG Sarau/Bosau ihre Winterpause beendet und ist in die Vorbereitungsphase ... mehr ... 4. Februar 2025
Unterschiedliche Ergebnisse verzeichneten zwei Mannschaften der SG Speyer-Schwegenheim, die am Sonnt... mehr ... 3. Februar 2025
Der Landesligist hat viel Mühe, um sich am Ende mit 27:26 bei Schlusslicht SG Hornberg/Lauterbach/T... mehr ... 2. Februar 2025
21.03.16 - Selten war das Fazit "glücklicher Sieg" passender als zum Heimsieg des SV Neuhof am Sonn... mehr ... 1. Februar 2025
01.02.25 - Die Teilnehmer der ersten beiden Gruppen der Zwischenrunde haben ihre Spiele absolviert -... mehr ... 31. Januar 2025
Am Donnerstagabend absolvierten die SG Sendenhorst und der SV Drensteinfurt jeweils ein Testspiel. M... mehr ... 31. Januar 2025
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb und die Unterhaltung eines Personenbeförderungsbetriebes durch Betreiben von Taxi- und Mietwagen, ferner noch der Handel mit Kfz, sowie Autovermietung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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