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PM: Zweite Oberfränkische Fachtagung KI an der Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg: KI Sicherheit im Fokus Zweite Oberfränkische Fachtagung KI fi... mehr ... 3. Februar 2025
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Am Samstag, dem 15. Februar 2025, 19.30 Uhr, findet im kleinen Saal des Kulturhauses Aktivist Aue-Ba... mehr ... 31. Januar 2025
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1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die zweite Chance für Ihr Vermögen., Unternehmensberatung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeite. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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