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1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, allgemein und seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, und zwar nach den Grundsätzen des Amateursports zur sportlichen Ausbildung und Betätigung. Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung von Sportanlagen und durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bündnis für eine Soziale Stadt Hessen, Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977,
und zwar insbesondere durch die Förderung der Volks-
und Berufsbildung und der Erziehung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere werwirklicht durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch ausgaben, mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung unter Ausschluss konfessioneller und parteipolitischer Fragen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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