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Städtische Werke Borna: Geschäftsführerin geht
Zuletzt gab es unterschiedliche Auffassungen, wie die SWB am Markt agieren sollen. Bei strategischen... mehr ... 20. Dezember 2024
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19.12.2024 09:30 Die Beauftrag... mehr ... 19. Dezember 2024
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Lahr (ots) - Die Ford-Werke GmbH hat am 18. Dezembe... mehr ... 18. Dezember 2024
„Folglich sind die HH2E AG und ihre Tochtergesellschaft, die HH2E Werk Lubmin GmbH, gesetzlich ver... mehr ... 12. Dezember 2024
Ein paar Schwünge fehlen noch. Dann ist er fertig, der weihnachtliche Hoppelhase. Er und zahlreiche... mehr ... 11. Dezember 2024
Der Oldenburger Künstler Werner Höhndorf stellt am 14. Dezember in den Schlosshöfen seine neueste... mehr ... 4. Dezember 2024
Drei gotische Backsteinkirchen prägen die Silhouette der Hansestadt zwischen Rügen und Usedom. Seh... mehr ... 2. Dezember 2024
Auf dem Kreativmarkt im Rathaus präsentieren Künstler und Handwerker ihre Werke am Freitag von 17 ... mehr ... 28. November 2024
Gegen eine Spende für das Frauenhaus in Warendorf gibt Renate Schulze Versmar ihre Werke am Wochene... mehr ... 27. November 2024
„Wachsen und Wuchern“ ist das Thema eines Kunstprojektes von Schülern des Kardinal-von-Galen-Gy... mehr ... 26. November 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel mit Kunstgegenständen aller Art, insbesondere mit zeitgenössischen Werken der bildenden Kunst. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist die Herstellung und Vertrieb von
Werken der Belletristik und Literaturwissenschaft
sowie die Durchführung von Satzarbeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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