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Berlin Berliner Cannabis-Verordnung tritt Anfang November in Kraft
Der Senat hat die lange erwartete Verordnung zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes am Dienstag beschlo... mehr ... 28. Oktober 2024
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ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Reform der Besoldungsstrukturen im Bund - ver.di und D... mehr ... 11. Oktober 2024
Berlin - Das „Agrarpaket“ ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat billigte am Freitag (27.9.) sow... mehr ... 29. September 2024
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF): Wiesbaden (ots) - Am 26. September... mehr ... 24. September 2024
Der Produzent für medizinisches Cannabis aus Sachsen Demecan darf dank des neuen Gesetzes unbegrenz... mehr ... 26. Juli 2024
Im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden, herausgegeben am 12 ... September 1... mehr ... 20. Juli 2024
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Berlin (ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereini... mehr ... 7. Juni 2024
Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7-9 des Kreditwesengesetzes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäftes i.S. des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Das Betreiben verwandter Geschäfte und die Übernahme gleichartige Unternehmen sind zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Privatpersonen in allen Finanzfragen. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen sowie Steuerberatertätigkeiten. Auch Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aus dem ursprünglichen Architekturbüro Braun & Schlockermann und Partner GbR sind seit dem 01.03.2013 die beiden Architekturbüros TLBS . Tilman Lange Braun & Schlockermann Architekten GmbH BDA sowie UBBS . Ulrich Borgert Braun & Schlockermann Architekt, Planung und Bauüberwachung für sämtliche generalplanerische Aufgaben un Architektur und Städtebau, die Erbringung von Architektenleistungen um Bereich der gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Planung von bauwerken und Städtebau die architektonische Gestaltung wie auch die graphische Darstellung von Innenräumen und Leistungen des Projektmanagements, der Projektsteuerung und Projektentwicklung im Immobilien- und Bauwesen unter Ausschluss jeder gewerblichen Betätigung. Die für die Berufsausübung nach ³ 4 des Hessischen Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Eine Tätigkeit im Sinne von § 24 c GewO wird nicht ausgeübt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unternehmensberatung zur Einhaltung von Verhaltensregeln, Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Finanzangelegenheiten, insbesondere die Bereiche des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes und deren einschlägigen Rechtsverordnungen. Des Weiteren erstellt das Unternehmen auf Honorarbasis Konzeptionen für Vermögensaufbau, -erhalt und -nachfolge. Damit ist keine Anlageberatung gemäß § 1 Abs.1 a Satz 2 Nr.1 a KWG verbunden, auch andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb aller Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere auch das Pfandbriefgeschäft, nach § 1 Absatz 1 und 1a des Gesetzes über das Kreditwesen - mit Ausnahme von Investmentgeschäften, der Tätigkeit als zentraler Kontrahent und dem Betrieb eines multilateralen Handelssystems - sowie der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte jeder Art mit Personen und Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie die Abstimmung der Geschäftspolitik ihrer Beteiligungen in grundsätzlichen Fragen sowie die Ausübung sonstiger gewerblicher Tätigkeit zur Förderung der Gesellschaftszwecke ihrer Beteiligungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das Beratungsunternehmen d-fine ist auf Finanz- und Risikomanagement-Themen mit sehr hohen Anforderungen an Modell- und Methoden-Know-how spezialisiert., Die Beratung im Zusammenhang Handel, Abwicklung, Bewertung, Performance und Risiko Management einschließlich Controlling und Meldewesen von Financial Assets und Liabilities sowie die Erstellung, Validierung und/oder Implementierung entsprechender Softwaresysteme für Banken, Asset Manager, Corporate Treasury-Abteilungen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister sowie für öffentliche Haushalte. Die Gesellschaft darf keine Geschäfte im Sinn des Kreditwesengesetzes betreiben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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