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FCG-Führung reicht in Wattenscheid nicht
Der 1. FC Gievenbeck konnte zum wiederholten Male punkten in der Oberliga Westfalen. Bei der SG Watt... mehr ... 14. November 2024
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Die SG Lauscha/Neuhaus verlor zwar ihr Auswärtsspiel in Borsch, zeigte sich aber als harte Nuss fü... mehr ... 14. November 2024
Höhenflug, Leidenszeit und am Ende ein kleines Happy End. Der heimische Fußball-Gruppenligist SG F... mehr ... 14. November 2024
In der Handball-Verbandsliga reist die HSG Varel II als Außenseiter zur formstarken SG Achim-Baden.... mehr ... 14. November 2024
Die SG TV Dürkheim/BI Speyer II trifft am Sonntag um 17 Uhr in der Dürkheimer TVD-Halle auf Eintra... mehr ... 14. November 2024
Am Freitag, dem 08.11.2024, stand für den Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband SG Wathlingen & SG Fl... mehr ... 14. November 2024
Am letzten Hinrundenspieltag der Fußball-Oberliga hat der SV Oberachern (6./27 Punkte) den dicksten... mehr ... 14. November 2024
Am Samstag um 18 Uhr empfängt die SG Ottersweier/Großweier in der Winfried-Rosenfelder-Halle in Ac... mehr ... 12. November 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb und die Unterhaltung eines Personenbeförderungsbetriebes durch Betreiben von Taxi- und Mietwagen, ferner noch der Handel mit Kfz, sowie Autovermietung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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