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Der Digital Services Act funktioniert nicht
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Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor etliche Herausforderungen ... mehr ... 13. November 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Sicherstellung hoher
Qualität von nicht - prüfzeichenfähigen Nieder-
spannungsgeräten wie z.B. Niederspannungs-
schaltgeräte, Niederspannungsschaltanlagen, Relais,
Industriesteuerungen, in Deutschland mit weltweiter
Anerkennung durch konsequente Einhaltung der
geltenden technischen Vorschriften und Nutzung
anerkannter Möglichkeiten der Prüftechnik.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Rechtsberatung gemäß der Vorschrift der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie die Ausübung des Notaramtes nach den Vorschriften der Bundesnotarordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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