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Habeck will Gesetz zu Kraftwerken noch durchbringen
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Diese Tech-CEOs sind von Vorschusslorbeeren sehr weit entfernt. Foto: L... mehr ... 15. November 2024
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Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Juraj Eperjesi - Rechtsanwalt in Frankfurt ist Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutzrecht, Aufhebungsverträge, Auflösungsverträge, Vergleich, Abfindung, Eherecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Ehescheidung, Schadenersatz, Zivilre, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutz, Wirtschafts- und Handelsrecht, Werkvertrags- und Handwerksrecht (nebenberuflich 5 Jahre als Dozent im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer und Handwerksinnung in Frankfurt am Main tätig gewesen), tschechisches, slowakisches und internationales Recht, Familienrecht, Schadenersatzrecht, Haftpflichtrecht, Kaufrecht, Rechtsberatung, Vertragsrecht, Schmerzensgeldforderungen,Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht,
Gründung von Gesellschaften, Strafverteidigung, Strafrecht, Wettbewerbs-, Urheber- Kunst- und Musikrecht (wegen künstlerischer Ausbildung und der Mitgliedschaft bei der GEMA)
Fremdsprachen: Slowakisch, Tschechisch, Russisch und Englisch, Verständigung in Polnisch.
Kontakt/Impressum:
Juraj Eperjesi, Rechtsanwalt, Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: 0049/69/28 17 22, Telefax: 0049/69/29 57 28,
E-Mail: rechtsanwalt.eperjesi@freenet.de
Homepage: www.rechtsanwalt-de-sk-cz.de
USt. -Id. -Nr. : DE 178289638.
Die Anwaltskanzlei gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: BRAO, RVG, BORA, CCBE - alle eingestellt auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
anz-18a
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
| , Geschäftsgegenstand ist nach Vorliegen der behörd-
lichen Anerkennung wird die Gesellschaft die Ge-
schäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft
aufnehmen.
Geschäftsgegenstand sind dann die für Steuerbera-
tungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß §33 i.V.m. §57 Abs.3
StBerG (ausgenommen Wirtschaftsprüfung ); Handels-
und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel und der Vertrieb mit und die Vergabe von Lizenzen gesetzlich geschützer Softwarepromme für die Anwendung im Bereich des Finanzierungswesens und des Kreditrisikomanagements, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäftes i.S. des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Das Betreiben verwandter Geschäfte und die Übernahme gleichartige Unternehmen sind zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Privatpersonen in allen Finanzfragen. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen sowie Steuerberatertätigkeiten. Auch Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb eines Beherbergungsgewerbes soweit gesetzlich zulässig und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtiger Art. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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