donaukurier.de
Feuer auf der Festwiese
Wettstetten – Der CSU-Ortsverband und die Bürgerliche Wählergemeinschaft Wettstetten laden gemei... mehr ... 12. Juni 2024
aktuelle Nachrichten aus Frankfurt am Main
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Wählergemeinschaft KWG"
Wettstetten – Der CSU-Ortsverband und die Bürgerliche Wählergemeinschaft Wettstetten laden gemei... mehr ... 12. Juni 2024
In Weiler wurde am Sonntag (09.06.) ein neuer Ortschaftsrat gewählt. Drei Listen sind zur Wahl ange... mehr ... 11. Juni 2024
Die Freie Wählergemeinschaft hat die Gemeinderatswahl in Au am Rhein gewonnen. Sie holt 52,1 Prozen... mehr ... 9. Juni 2024
Wie ging es beim letzten Mal aus? Die folgende Grafik zeigt die Stimmenanteile bei der vergangenen G... mehr ... 9. Juni 2024
Der Landrat im Kreis Havelland, Roger Lewandowski (CDU), ist am Sonntag wiedergewählt ... (11,9 Pro... mehr ... 26. Mai 2024
Marlies Breuer, die Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft Haltern am See, ist gestorben. Und:... mehr ... 23. Mai 2024
Wenn am 26. Mai in Premnitz ein neuer Bürgermeister gewählt wird, dann macht sich der Kandidat der... mehr ... 19. Mai 2024
Windhagen – Unter dem Motto „Burger für Bürger“ hatte die Wählergemeinschaft GBfW am 5.5.20... mehr ... 13. Mai 2024
Mit 13 Kandidaten tritt die Freie Wählergemeinschaft Geratal am 26. Mai zur Kommunalwahl an. Wie wi... mehr ... 12. Mai 2024
Mit 13 Kandidaten tritt die Freie Wählergemeinschaft Ilm-Kreis/Geraberg am 26. Mai zur Kommunalwahl... mehr ... 9. Mai 2024
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Betrieb von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 12 KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Beratung bei Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem KAGG genehmigungspflichtig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten/Edelmetallen angelegter Vermögen; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und dieVeräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Anlageberatung; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Verwaltung von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände, die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, gewerbliche Räume und Wohnräume, sowie die Vermittlung von Darlehen. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtige Geschäfte außer den vorstehend genannten keine sonstigen nach § 34 c GewO erlaubnispflichtigen Geschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022
(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Der Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG mit Ausnahme der Nummern 1a, 5, 6, 10 und 11, Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG mit Ausnahme der Nummern 3 und 4, Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
Offenbach Neu Isenburg Bad Vilbel Eschborn Steinbach am Taunus Mühlheim am Main Heusenstamm Dreieich Sulzbach Maintal Schwalbach am Taunus Oberursel Kelsterbach Obertshausen Bad Soden am Taunus Bad Homburg vor der Höhe Liederbach Kronberg Dietzenbach Karben Langen Kronberg Tal Hattersheim Friedrichsdorf Mörfelden-Walldorf Kriftel Hanau am Main Egelsbach Königstein im Taunus Kelkheim (Taunus) Hofheim am Taunus Rodgau Erzhausen Bruchköbel Nidderau