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Unzufriedenstellender Abschluss: SG RRG nur mit Unentschieden gegen Prien
Im letzten Spiel vor der Winterpause muss sich die SG Reichertsheim-Ramsau-Gars im Duell gegen das S... mehr ... 18. November 2024
aktuelle Nachrichten aus Frankfurt am Main
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Zum Hinrunden-Abschluss besiegte die SG Telgte den TuS Germania Horstmar mit 3:1 und überholte den ... mehr ... 17. November 2024
Zum Abschluss ihres Parteitages in Wiesbaden wollen die Grünen am Sonntag Vizekanzler Robert Habeck... mehr ... 17. November 2024
„Zehn Jahre Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen“ wurde 2024 gefeiert. Zum Abschluss wollte si... mehr ... 17. November 2024
Alexander Zverev kämpft sich im Halbfinale der ATP Finals gegen Taylor Fritz zurück. Doch am Ende ... mehr ... 16. November 2024
Ein kunstvoll gefertigtes Kirchenfenster bildet den krönenden Abschluss mehrerer Bauabschnitte am a... mehr ... 15. November 2024
Einwohnerversammlung am 13. November Eine breite Themenpalette umfasste die Einwohnerversammlung, d... mehr ... 13. November 2024
Bundespolizeiinspektion Chemnitz BPOLI C: 22-jähriger Mann dreht durch Chemnitz (ots) Am 12. Nov... mehr ... 13. November 2024
Am Sonntag, den 10. November, fand die letzte Veranstaltung des Harburger Kulturherbst im Feuerwehrh... mehr ... 13. November 2024
Die Vermittlung von Abschlüssen und der Nachweis der Vermittlung beziehungsweise der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die gewerbliche Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grund- stücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Entwicklung, das Management und die Realisierung von Projekten auf dem Gebiet des Vertriebs/Marketings für Unternehmen, Vereine, Verbände, Kommunen und Bildungseinrichtungen, Prozessmanagement von Projekten sowie die Analyse, Beratung und Realisierung von Immobilienprojekten. 2. Gegenstand des Unternehmens ist auch der gewerbsmäßige Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen und auf fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer Klinik in der Adickesallee in Frankfurt a.M. zur Erbringung stationärer, teilstationärer, ambulanter medizinischer und sie ergänzender Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere auch zum Abschluß von Mietverträgen/Untermietverträgen hinsichtlich der Klinikräumlichkeiten, zum Abschluss von Kooperationsverträgen jedweder Art mit anderen Kliniken sowie mit Ärzten, die in der Klinik tätig werden sollen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, auch unter Verwendung fremder Vermögenswerte sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen oder für fremde Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Grundstücke repräsentierende Wertschriften und Darlehen sowie die Konzeption von Immobilienfonds und die Erbringung von Beratungsleistungen wie Markt- und Standortanalysen für Immobilien. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, auch unter Verwendung fremder Vermögenswerte sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen oder für Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Grundstücke, repräsentierende Wertschriften und Darlehen sowie die Konzeption von Immobilienfonds und die Erbringung von Beratungsleistungen wie Markt- und Standortanalysen für Immobilien ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Als einer der größten unabhängigen Versicherungsmakler für Privat- und Firmenkunden in Deutschland garantieren wir kompetente & objektive Beratung., Vermittlung von Versicherungen jedweder Art sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit dieVoraussetzunen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind. Geschäfte, die einer Erlaubnis zur Erbringung von Finazdienstleistungen nach § 32 ABs. 1 KWG bedürfen, zählen nicht zum Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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