Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, ferner Verputzarbeiten einschließlich Wärmedämmung, sowie die Beratung, Planung, Beaufsichtigung, Ausführung sowie Vermittlung von Bauleistungen. Ausgenommen von den zu erbringenden Dienstleistungen sind solche, die einer besonderen Genehmigung bedürfen oder die berufsspezifische Vorbehaltsaufgaben darstellen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks mit allen in das Berufsfeld Farbe und Gestaltung fallenden Tätigkeiten einschl., Verputz, Trockenbau, Wärmedämmung, Gerüstbau, sowie der Handel mit den dazugehörigen Gegenständen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von Abbruch- und Trockenbauarbeiten, die Durchführung von Altlastensanierungen (ohne Entsorgung), Baumanagement und die Durchführung von Landschafts- und Gartenbauarbeiten, soweit für die vorgenannten Tätigkeiten keine behördliche Genehmigung erforderlich ist
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024