Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unternehmensberatung zur Einhaltung von Verhaltensregeln, Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Finanzangelegenheiten, insbesondere die Bereiche des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes und deren einschlägigen Rechtsverordnungen. Des Weiteren erstellt das Unternehmen auf Honorarbasis Konzeptionen für Vermögensaufbau, -erhalt und -nachfolge. Damit ist keine Anlageberatung gemäß § 1 Abs.1 a Satz 2 Nr.1 a KWG verbunden, auch andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024