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| , Geschäftsgegenstand ist nach Vorliegen der behörd-
lichen Anerkennung wird die Gesellschaft die Ge-
schäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft
aufnehmen.
Geschäftsgegenstand sind dann die für Steuerbera-
tungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß §33 i.V.m. §57 Abs.3
StBerG (ausgenommen Wirtschaftsprüfung ); Handels-
und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Unternehmen in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, ausgenommen eine solche Beratungstätigkeiten, die der besonderen Genehmigung bedürfen, (insbesondere Rechtsberatung und Steuerberatung), die Planung und Durchführung von Vertriebsmassnahmen sowie die Vermittlung von Versicherungs-, Finanzierung-, Anlageverträgen, Unternehmen und Immobilien, die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, insbesondere die Förderung des Verkaufs von Produkten, Dienstleistungen und Konzeptionen, die den Umweltschutz fördern, sowie die Unterstütztung von Personen, die durch Umweltschädigung hilfsbedürftig werden; Maßnahmen zum Erhalt gefährdet Landschafts-, Wasser- bzw. Stadtgebiete, die Unterstützung von Personen und Vereinigungen; die die vorstehend genannnten Aufgaben wahrnehmen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Ferner gehört zum Unternehmensgegenstand die Hausverwaltung für dritte Personen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die zweite Chance für Ihr Vermögen., Unternehmensberatung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeite. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Beratungsdienstleistungen aller Art, insbesondere die Beratung in Fragen von Unternehmensfinanzierungen und die Beratung bei Beteiligungserwerben sowie bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, für die eine Genehmigung nach dem Rechtsberatungs- oder Steuerberatungsgesetz erforderlich ist. Die Erbringung aller in Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck gemäß Absatz 1 stehenden Geschäfte und Handlungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für Steuerberater zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 ABs. 3 StBerG. 2. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Beratung von Personen und Gesellschaften in jeglicher Fragestellung vin Unternehmensprozessen und Unternehmensstrukturen sowie die Übernahme von Aufsichts- und Beratsmandaten un die Ausübung von Interiemsmanagementaufgaben. Tätigkeiten nach § 34 c GewO, handwerkliche Tätigkeiten eine Rechts- oder Steuerberatung sowie sonstige genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024