(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024