Keine Probleme durch Ampel-Wechsel: Hüskens rechnet mit Deutschland-Ticket-Beschluss
**Für Eilige:** Die Regierungskrise in Deutschland bringt auch die Zukunft des Deutschland-Tickets... mehr ... 12. November 2024
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**Für Eilige** Kurz gesagt: In der vergangenen Nacht gab es in Hoyerswerda zwei Vorfall von Jugend... mehr ... 11. November 2024
**In Kürze:** Paul Wanner, der junge Fußball-Talent aus Österreich und Deutschland, hat seine En... mehr ... 11. November 2024
**Für Eilige:** Die Finanzierung des Deutschlandtickets bleibt weiterhin ungewiss, da der Bund kei... mehr ... 11. November 2024
**För Eilige** Russlands Präsident Wladimir Putin signalisiert nach dem Wahlsieg von Donald Trump... mehr ... 11. November 2024
**För Eilige** Kurz gesagt: Die Bundesregierung strebt an, mehr Gründerinnen in Deutschland zu fÃ... mehr ... 11. November 2024
**In Kürze:** Helene Fischers Tour 2026 wird mit weiteren Konzerten in Dresden, Hannover und Hambu... mehr ... 11. November 2024
Für Eilige: Die Ukraine steht vor einer schwierigen Entscheidung. Ein möglicher Kompromiss bei den... mehr ... 11. November 2024
**In Kürze:** Die US-Wahl und ihre Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen haben er... mehr ... 11. November 2024
LSS LEONHARDT SPÄNLE SCHRÖDER ist eine in Frankfurt am Main ansässige, bundesweit tätige Rechtsanwaltsgesellschaft, Anwalt, Strafrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Prozessführung, Frankfurt am Main, Zeil, Wirtschaftrecht mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage von FinRisk - Financial Risk Consulting und Training für Versicherungen und andere Kapitalsammelstellen: Beratung, Implementierung, Training, Beratung und Schulung Dritter in allen Fragen der finanziellen Unternehmensführung, vor allem im Management von Kapitalanlagen und von versicherungswirtschaftlichen Risiken, die Erstellung und der Verkauf von Software zur Unterstützung der finanziellen (Unternehmens-) Führung, die Vermittlung von Bank-, Beratungs- und Versicherungsdienstleistungen sowie auf eigene Rechnung der An- und Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und Beteiligungen aller Art. Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb folgender Bankgeschäfte:
- Einlagengeschäft;
- Kreditgeschäft (u.a. Verbraucherkredite, Grundpfanddarlehen, Factoring(mit und ohne Delkredererisiko), Handelsfinanzierung (u.a. auch Fortfaitierung);
- Finanzierungsleasing;
- Geldüberweisungsdienstleistungen;
- Ausstellung und Verwaltung von Zahlungsmitteln (z.B. bankbestätigte Schecks);
- Ausstellung von Garantien und Kreditzusagen (u.a. auch Dokumentenakkreditive);
- Eigen- und Fremdhandel im Bereich Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate etc.), Devisengeschäft, Termingeschäfte (Futures und Optionen), Wechselkurs- und Zinsinstrumente, übertragbare Wertpapiere;
- Beteiligung an Wertpapieremissionen und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen;
- Beratung von Unternehmen hinsichtlich Kapitalstruktur, Wirtschaftsstrategie und damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Hinblick auf Fusionen und Unternehmensakquisitionen;
- Portfolio Management und Beratung;
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Economy Wirtschaft- und Finanzberatung GmbH, Wirtschaftsberatung, Vermittlung von Versicherungen, Vermittlungen von Kapitalanlagen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG, die Beschaffung von Finanzdienstleistungen, Finanzberatung sowie alle sonstigen Geschäfte die der Gesellschaft dienen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere auch Mehrheitsbeteiligungen an anderen vermögensverwaltenden Personen- und Kapitalgesellschaften und die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben und anderen Dienstleistungen zur Leitung von Beteiligungsunternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin von inländischen und ausländischen Personengesellschaften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Investments in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Grundstücksgesellschaften und anderen immobilienbezogenen Investments, sowie Forderungen, unabhängig davon, ob die Forderungen durch Grundbestitz gesichert sind. Die Gesellschaft erbringt keine Rechtsberatung, aber Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Unternehmensberatung sowie die Erbringung anderer Dienstleistungen für Unternehmen, Partnerschaften, natürliche Personen, öffentliche Körperschaften und andere Rechtssubjekte, einschließlich, aber nicht abschließend, der Folgenden: a. Finanzkommunikation (was unter anderem beinhaltet: kapitalmarktorientierte Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation bei Fusionen und Übernahmen, Investorenkommunikation (Investor Relations), Börsengänge), b. Unternehmenskommunikation (was unter anderem beinhaltet: Reputationsmanagement, Krisenkommunikation, interne und Veränderungskommunikation, Kommunikation in Bezug auf soziale Verantwortung von Unternehmen, Öffentlichkeitsarbeit auf der Ebene zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern, Medientraining, Corporate Design), und c. Public Affairs (was unter anderem beinhaltet: Kommunikation mit politischen Institutionen, Kommunikation in Bezug auf regulatorische Angelegenheiten, Lobbying). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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