computerwoche.de
Kaufratgeber für Desk Sharing Software
Desk Sharing Software hilft im Hybrid-Work-Zeitalter gegen Taubenschlag-Feeli... mehr ... 19. November 2024
aktuelle Nachrichten aus Frankfurt am Main
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Investment"
Desk Sharing Software hilft im Hybrid-Work-Zeitalter gegen Taubenschlag-Feeli... mehr ... 19. November 2024
Was wurde eigentlich aus den Giganten der Online-Frühzeit? Foto: Zamuro... mehr ... 16. November 2024
Mercer Deutschland GmbH: Frankfurt am Main (ots) - Verpassen deutsche Unternehmen die Chancen, die i... mehr ... 5. November 2024
FII Institute: Riyadh, Saudi-Arabien (ots/PRNewswire) - Am zweiten Tag der 8. Future Investment Init... mehr ... 31. Oktober 2024
Siemens kauft für zehn Milliarden Dollar Know-how in Sachen Simulationssoftwa... mehr ... 31. Oktober 2024
loading="lazy" width="400px">Wer im Zuge der S/4HANA-Migration das Testing we... mehr ... 31. Oktober 2024
Union Investment: Frankfurt am Main (ots) - - Allein für Autobahn-, Eisenbahn- und Energieinfrastru... mehr ... 24. Oktober 2024
Was ist RPA? Robotic Process Automation (RPA) ist eine Softwaretechnologie... mehr ... 23. Oktober 2024
srcset="https://b2b-contenthub.com/wp-content/uploads/2024/08/shutterstock_22... mehr ... 4. Oktober 2024
Obwohl die Einnahmen von OpenAI deutlich steigen, ist der GenAI-Pionier nach ... mehr ... 2. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Investments in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Grundstücksgesellschaften und anderen immobilienbezogenen Investments, sowie Forderungen, unabhängig davon, ob die Forderungen durch Grundbestitz gesichert sind. Die Gesellschaft erbringt keine Rechtsberatung, aber Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vermittlung von Investment und Versicherungen, die Vermitllung von Beteiligungen sowie die Maklertätigkeit nach §93 HGB. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäftes i.S. des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Das Betreiben verwandter Geschäfte und die Übernahme gleichartige Unternehmen sind zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offenbach Neu Isenburg Bad Vilbel Eschborn Steinbach am Taunus Mühlheim am Main Heusenstamm Dreieich Sulzbach Maintal Schwalbach am Taunus Oberursel Kelsterbach Obertshausen Bad Soden am Taunus Bad Homburg vor der Höhe Liederbach Kronberg Dietzenbach Karben Langen Kronberg Tal Hattersheim Friedrichsdorf Mörfelden-Walldorf Kriftel Hanau am Main Egelsbach Königstein im Taunus Kelkheim (Taunus) Hofheim am Taunus Rodgau Erzhausen Bruchköbel Nidderau