Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vermittlung aller Leistungen im Bauwesen, praktische Beratung im Zusammenhang mit Bauleistungen aller Art, Rechnungsprüfung von Bauleistungen, die Steuerung des Ablaufs und die Überwachung der Abwicklung von Bauprojekten im Sinne einer Oberbauleitung. Die Abwicklung von Bauvorhaben im Sinne des § 34c GewO ist nicht Unternehmensgegenstand.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024