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Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 12 KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Filmgeschäfte im weitesten Sinne und
aller Art, insbesondere die Herstellung, Herausgabe,
Vervielfältigung und Verbreitung von Filmen und
sonstigen Medienerzeugnissen aller Art, von Ton-,
Bild- und Bildtonträgern jeder Art auf eigene und
fremde Rechnung sowie der An- und Verkauf von
Verwertungsrechten an den vorbezeichnete
Erzeugnissen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, allgemein und seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, und zwar nach den Grundsätzen des Amateursports zur sportlichen Ausbildung und Betätigung. Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung von Sportanlagen und durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Corporate Finance Beratung, d.h. die Beratung von Unternehmen, Investoren und Inhabern von Unternehmen oder Beteiligungen bei dem Erwerb, der Börseneinführung, der Restrukturierung oder der Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen. Ausgeschlossen ist die Rechts- und Steuerberatung sowie der Betrieb von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Kreditgewesengesetz. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Investments in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Grundstücksgesellschaften und anderen immobilienbezogenen Investments, sowie Forderungen, unabhängig davon, ob die Forderungen durch Grundbestitz gesichert sind. Die Gesellschaft erbringt keine Rechtsberatung, aber Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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