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Honorare: Wie Freiberufler und Berater das eigene Honorar bestimmen
“Gäbe es für meine Leistungen doch eine Gebührenordnung wie fÃ... mehr ... 12. September 2024
aktuelle Nachrichten aus Frankfurt am Main
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“Gäbe es für meine Leistungen doch eine Gebührenordnung wie fÃ... mehr ... 12. September 2024
Am Mittwoch besuchte der sächsische Landtagsabgeordnete Jörg Markert (CDU) die Apotheke »Alte Pos... mehr ... 12. Juli 2024
Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Heute verfügen die Apollo Detektive® über zufriedene Mandanten in ganz Deutschland, sowie in vielen Ländern Europas und haben, durch ihren Anschluss an die Detektei Lentz®-Gruppe, den Vorteil auf deren Netzwerk zugreifen zu können. Hierdurch können die Apollo Detektive® als Wirtschaftsdetektei Frankfurt, weltweit auf Reisekosten zum Einsatzort ebenso völlig verzichten, wie auf die Abrechnung von gefahrenen Einsatzkilometer. Einzig unser fixer Stundenverrechnungssatz wird zur Abrechnung gebracht. Getreu dem Motto "einfach, ehrlich, fair" gibt es weder Kosten für Berichterstellung, Fotos, Videos, Schreibkosten, Grundhonorare, Fahrtkosten usw., wie diese noch immer von zahlreichen Mitbewerbern separat abgerechnet werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unternehmensberatung zur Einhaltung von Verhaltensregeln, Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Finanzangelegenheiten, insbesondere die Bereiche des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes und deren einschlägigen Rechtsverordnungen. Des Weiteren erstellt das Unternehmen auf Honorarbasis Konzeptionen für Vermögensaufbau, -erhalt und -nachfolge. Damit ist keine Anlageberatung gemäß § 1 Abs.1 a Satz 2 Nr.1 a KWG verbunden, auch andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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