Betrieb einer Klinik in der Adickesallee in Frankfurt a.M. zur Erbringung stationärer, teilstationärer, ambulanter medizinischer und sie ergänzender Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere auch zum Abschluß von Mietverträgen/Untermietverträgen hinsichtlich der Klinikräumlichkeiten, zum Abschluss von Kooperationsverträgen jedweder Art mit anderen Kliniken sowie mit Ärzten, die in der Klinik tätig werden sollen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024