Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung und die Übernahme von Dienstleistungen aller Art bei Fonds- oder Beteiligungsgesellschaften, insbesondere solcher die in andere Fondsgesellschaften, erneuerbare Energien, Immobilien, unbebaute Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, investieren oder solche besitzen, verwalten, verpachten oder verwerten. Geschäfte, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeführt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Beteiligung als nicht persönlich haftende und nicht geschäftsführungsberechtigte Gesellschafterin an Adveq Opportunity II C.V., einer im Handelsregister von Curacao unter der Nr. 101980(0) eingetragenen Personengesellschaft mit Sitz in Curacao, Niederländische Antillen ("AO II"). Daneben darf sich die Gesellschaft mit vorheriger Zustimmung des Beirats auch an ausländischen Private Equity Fonds und Dachfondsprogrammen beteiligen und in Ausnahmefällen, mit vorheriger Zustimmung des Beirats, auch Unternehm
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten/Edelmetallen angelegter Vermögen; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und dieVeräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Anlageberatung; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dividende 4 Plus der Fonds mit garantieren Ausschüttungen und plus x Wertzuwachs, Erbringung von Service-Dienstleistungen für das Management von Unternehmen der Finanzwirtschaft, insbesondere die Analyse von und die Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Desweiteren die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Vorraussetzung des 3 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden und - öffentlich angebotenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024