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Flaggschiff für Habeck-Politik ist insolvent: Werke in Deutschland stehen vor dem Aus
„Folglich sind die HH2E AG und ihre Tochtergesellschaft, die HH2E Werk Lubmin GmbH, gesetzlich ver... mehr ... 12. Dezember 2024
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Juraj Eperjesi - Rechtsanwalt in Frankfurt ist Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutzrecht, Aufhebungsverträge, Auflösungsverträge, Vergleich, Abfindung, Eherecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Ehescheidung, Schadenersatz, Zivilre, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutz, Wirtschafts- und Handelsrecht, Werkvertrags- und Handwerksrecht (nebenberuflich 5 Jahre als Dozent im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer und Handwerksinnung in Frankfurt am Main tätig gewesen), tschechisches, slowakisches und internationales Recht, Familienrecht, Schadenersatzrecht, Haftpflichtrecht, Kaufrecht, Rechtsberatung, Vertragsrecht, Schmerzensgeldforderungen,Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht,
Gründung von Gesellschaften, Strafverteidigung, Strafrecht, Wettbewerbs-, Urheber- Kunst- und Musikrecht (wegen künstlerischer Ausbildung und der Mitgliedschaft bei der GEMA)
Fremdsprachen: Slowakisch, Tschechisch, Russisch und Englisch, Verständigung in Polnisch.
Kontakt/Impressum:
Juraj Eperjesi, Rechtsanwalt, Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: 0049/69/28 17 22, Telefax: 0049/69/29 57 28,
E-Mail: rechtsanwalt.eperjesi@freenet.de
Homepage: www.rechtsanwalt-de-sk-cz.de
USt. -Id. -Nr. : DE 178289638.
Die Anwaltskanzlei gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: BRAO, RVG, BORA, CCBE - alle eingestellt auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
anz-18a
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
| , Geschäftsgegenstand ist nach Vorliegen der behörd-
lichen Anerkennung wird die Gesellschaft die Ge-
schäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft
aufnehmen.
Geschäftsgegenstand sind dann die für Steuerbera-
tungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß §33 i.V.m. §57 Abs.3
StBerG (ausgenommen Wirtschaftsprüfung ); Handels-
und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel und der Vertrieb mit und die Vergabe von Lizenzen gesetzlich geschützer Softwarepromme für die Anwendung im Bereich des Finanzierungswesens und des Kreditrisikomanagements, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb eines Beherbergungsgewerbes soweit gesetzlich zulässig und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtiger Art. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Buchhaltungsarbeiten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen sowie sonstige Dienstleistungen in diesem Bereich mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten, insbesondere die betriebwirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und organisatorische Beratung von Unternehmen und Verbänden. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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