Der Import und Handel von amerikanischen Lebensmitteln und Weinen, wie von Tabakwaren aller Art, die Vermarktung von Gastättenkonzepten im In- und Ausland, der Betrieb und die Verwaltung gastronomischer Betriebe, sowie der Handel mit Lederwaren und Geschenkartikeln. Die Förderung des Genusses von Tabakwaren, sei es durch Errichtung von Einrichtungen zum Genuss, Erwerb oder Handel mit Tabakwaren. Dies kann auch in bestehenden oder neue zu gründenden gastronomischen Betriebenerfolgen oder aber in einzurichtenden Tabakkaninetts -Raucherclubs. Es bleibt vorbehalten, diese Raucherclubs ausschließlich für Clubmittglieder zuzulassen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024