Zurverfügungstellung von Räumen, Einrichtung, medizinischer und technischer Geräte und entsprechend qualifizierten Personals:
a) zur Erbringung eigenständiger ärztlicher Leistungen im Bereich ambulanter medizinischer Patientenversorung und -betreuung (ambulante Operationen und Tagesklinik),
b) zur Durchführung von ästhetisch-chirurgischen Behandlungen und/oder Eingriffen sowie der Lasertherapie unter fachärztlicher Leitung (Tagesklinik),
c) zur Durchführung kosmetischer Behandlung insbesondere zur Unterstützung (Nachbehandlung) entsprechender ärztlicher Maßnahmen und/oder Eingriffe,
d) zur Durchführung von Diätberatungen und vergleichbaren Patientenhilfn, auch in der Form von Gruppentherapien,
e) zu Maßnahmen der Weiter- und/oder Fortbildung für Ärzte sowie ärztliches wie nichtärztliches Personal,
f) zum Vertrieb von Produkten im Rahmen der zweckgebundenen Gesellschaftstätigkeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024