Vereinszweck ist die Förderung der Transparenz im Bereich Online-Werbeträgerforschung insbesondere - eine Defination der Grundgesamtheit aller Online Nutzer entwickeln, pflegen und fortschreiben - die Forschung nach Definationen methodischer Standarts begleiten - und die - die Grundlagenforschung zur Entwicklung dieser Standarts unterstützen und die Publikation dieser Forschungsergebnisse gewährleisten.
Forschungsvorhaben zur Werbewirkungsforschung durchführen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
In der Online Telefonauskunft finden Sie schnell die Telefonnummern aus den bekannten Verzeichnissen Das Telefonbuch, Das Örtliche, Gelbe Seiten, Die technische Bereitstellung von multimedialen Verzeichnissen/Informationsangeboten, von DeTeMedien und Partnerverlagen in GbRs. Dazu gehören insbesondere multimediale Ausprägungen (Online bzw. Offline, operatorgestützte Informationsangebote, CD-ROM) von Telekommunikationsverzeichnissen (TB, ÖTB, GS, ggf. GS regional) unter Einbeziehung regionaler Wirtschaftsdatenbanken der Verlage.
Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft die Definition und Entscheidung wesentlicher produktübergreifender oder sonstiger wesentlicher Grundsätze für die multimedialen Verzeichnisse/Informationsangebote sowie die Konzeption und Koordination der Akquisition für die nationalen Werbeformen. Gleiches gilt für sonstige nationalen Angebote mit einer erweiterten Wertschöpfungskette.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Hierzu kann auch die Unterstützung von voice-services gehören. Die Gesellschaft bezieht unmittelbar keine zur Veröffentlichung freigegebenen Teilnehmerdatensätze von der Deutschen Telekom und grundsätzlich auch nicht von anderen Telekommunikationsunternehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ausschließlich freiberufliche Architekturleistungen und Generalplanungen für Hochbau, Städtebau und Objektdesign sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen wie Standortsuche, -analyse, Chancenstudien, Qualitäts- und Kostendefinition, (Im)mobilitätskonzept, sowie Wirtschaftlichkeitsanalyse als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Gewerbliche Betätigungen sind ausgeschlossen. ausschließlich die Wahrnehmung von Berufsaufgaben, die der in der Firma genannten Berufsbezeichnung (hier: Architekt) entsprechen (§ 6 II S. 2 HASG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024