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Exkursion Entdeckungen am Walpurgiskloster
Die Bergkirche auf dem Walpurgisberg wurde bis zur Reformation in der Grafschaft Schwarzburg 1533 zu... mehr ... 30. April 2024
aktuelle Nachrichten aus Frankfurt am Main
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Die Bergkirche auf dem Walpurgisberg wurde bis zur Reformation in der Grafschaft Schwarzburg 1533 zu... mehr ... 30. April 2024
Rostock (ots) - Unbekannte Täter sollen am gestrigen Sonntagabend gleich mehrere Schalke-Fans attac... mehr ... 11. Dezember 2023
Groll & Partner gehört seit mehr als 20 Jahren zu den führenden Arbeitsrechtskanzleien in Frankfurt am Main. Kompetent, schnelle Terminvergabe, kostenloses Erstgespräch., Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Anwaltsbüros. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Die Fachanwälte von Heinrich-ERP-Partner beraten Mandanten am Standort Frankfurt rund um den Gewerblichen Rechtschutz und verwandte Fachgebiete wie Markenrechts- oder Pantentrechtsfragen. , Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb einer Rechts- und Patentanwaltskanzlei am Sitz der Partnerschaftsgesellschaft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
a) die Vermittlung und Durchführung von Personentransporten,
b) die Abwicklung von Reisebürodiensten einschließlich Hotelreservierungen,
c) der Betriebs und die Verwaltung von Dienstleistungsunternehmen sowie die Ausübung der
Geschäftsführertätigkeit für bestehende oder zu gründende Gesellschaften.
d) der Erwerb und die Beteiligung an Verkehrstransporten und Reisebürobetrieben.
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zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
Um gemeinsam mit dem Bauherrn ganzheitliche Projekte zu realisieren, betreuen wir Projekte durch alle Leistungsphasen, um die Umsetzung der Ideen, die in der Entwurfsphase entwickelt wurden, mit entsprechender Planung und Koordination realisieren zu kö, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architektur- und Ingenieurbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 03. Mai 2022
Betrieb einer Full-Service-Werbe-, Public-Relations-, Sales-Promotions- und Direkt-Marketing-Agentur und die Ausübung jeder weiteren Tätigkeit auf dem Gebiet der Kommunikation. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks mit allen in das Berufsfeld Farbe und Gestaltung fallenden Tätigkeiten einschl., Verputz, Trockenbau, Wärmedämmung, Gerüstbau, sowie der Handel mit den dazugehörigen Gegenständen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Aus dem ursprünglichen Architekturbüro Braun & Schlockermann und Partner GbR sind seit dem 01.03.2013 die beiden Architekturbüros TLBS . Tilman Lange Braun & Schlockermann Architekten GmbH BDA sowie UBBS . Ulrich Borgert Braun & Schlockermann Architekt, Planung und Bauüberwachung für sämtliche generalplanerische Aufgaben un Architektur und Städtebau, die Erbringung von Architektenleistungen um Bereich der gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Planung von bauwerken und Städtebau die architektonische Gestaltung wie auch die graphische Darstellung von Innenräumen und Leistungen des Projektmanagements, der Projektsteuerung und Projektentwicklung im Immobilien- und Bauwesen unter Ausschluss jeder gewerblichen Betätigung. Die für die Berufsausübung nach ³ 4 des Hessischen Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Eine Tätigkeit im Sinne von § 24 c GewO wird nicht ausgeübt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Beratung von Personen und Gesellschaften in jeglicher Fragestellung vin Unternehmensprozessen und Unternehmensstrukturen sowie die Übernahme von Aufsichts- und Beratsmandaten un die Ausübung von Interiemsmanagementaufgaben. Tätigkeiten nach § 34 c GewO, handwerkliche Tätigkeiten eine Rechts- oder Steuerberatung sowie sonstige genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Der Betrieb aller Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere auch das Pfandbriefgeschäft, nach § 1 Absatz 1 und 1a des Gesetzes über das Kreditwesen - mit Ausnahme von Investmentgeschäften, der Tätigkeit als zentraler Kontrahent und dem Betrieb eines multilateralen Handelssystems - sowie der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte jeder Art mit Personen und Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie die Abstimmung der Geschäftspolitik ihrer Beteiligungen in grundsätzlichen Fragen sowie die Ausübung sonstiger gewerblicher Tätigkeit zur Förderung der Gesellschaftszwecke ihrer Beteiligungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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