| , Geschäftsgegenstand ist nach Vorliegen der behörd-
lichen Anerkennung wird die Gesellschaft die Ge-
schäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft
aufnehmen.
Geschäftsgegenstand sind dann die für Steuerbera-
tungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß §33 i.V.m. §57 Abs.3
StBerG (ausgenommen Wirtschaftsprüfung ); Handels-
und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die zweite Chance für Ihr Vermögen., Unternehmensberatung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeite. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für Steuerberater zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 ABs. 3 StBerG. 2. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme von Projektmanagement und Beratung für Unternehmen der Druck-, Verpackungs- und Medienindustrie, Steuer- und Rechtsberatung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist: die Durchführung
von Beratung in der Medien- und Verlagsindustrie.
Steuer- und Rechtsberatung sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Corporate Finance Beratung, d.h. die Beratung von Unternehmen, Investoren und Inhabern von Unternehmen oder Beteiligungen bei dem Erwerb, der Börseneinführung, der Restrukturierung oder der Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen. Ausgeschlossen ist die Rechts- und Steuerberatung sowie der Betrieb von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Kreditgewesengesetz.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Eine Zusammenarbeit der Partner in der Partnerschaft ist berufsrechtlich weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Eine staatliche Zulassung dieser Zusammenarbeit ist nicht erforderlich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erwerb und der Verkauf auf eigene Rechnung von Vermögensanlagen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet der Firmen- und Gesellschaftsbeteiligungen in Handel und Industrie, im Grundstückswesen sowie der Übernahme von Geschäftsführungs- und Beratungstätigkeiten für eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft betreibt Beratung auf dem Gebiet des Managementwesens; erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Rechtberatungs -und Steuerberatungsgesetz sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Privatpersonen in allen Finanzfragen. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen sowie Steuerberatertätigkeiten. Auch Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024