(na), An- und Verkauf von Immobilien und damit zusammenhängende Geschäfte, wie zum Beispiel die Begründung von Wohnungseigentum und Aufteilung in Wohnungs- und/oder Teileigentum gem. WEG, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, auch Wohnungs- und Teileigentum; der Abriß, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden aller Art; Maklertätigkeit jeder Art; die Projektierung von Immobilien-Grundstücksentwicklung auf eigene Rechnung oder auf fremde Rechnung; die Tätigkeit als Generalunternehmer oder Generalübernehmer; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften; die Beratung bei und der Verkauf von Inneneinrichtungen; der Handel mit Waren aller Art; Dienstleistungen aller Art mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung.
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zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung).
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zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022