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Vorläufige Zahlen Geschäftsjahr 2023
UBM Development AG: Wien, 12.03.2024 (ots) - - EBT Verlust von voraussichtlich €39 Millionen bei r... mehr ... 12. März 2024
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UBM Development AG: Wien, 12.03.2024 (ots) - - EBT Verlust von voraussichtlich €39 Millionen bei r... mehr ... 12. März 2024
Auf Anfrage unserer Redaktion verschickte das Unternehmen aus Winterbach am Mittwochabend ein Statem... mehr ... 7. Februar 2024
27.12.2023 14:30 Zum Fest lässt er die ... mehr ... 27. Dezember 2023
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Als einer der größten unabhängigen Versicherungsmakler für Privat- und Firmenkunden in Deutschland garantieren wir kompetente & objektive Beratung., Vermittlung von Versicherungen jedweder Art sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit dieVoraussetzunen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind. Geschäfte, die einer Erlaubnis zur Erbringung von Finazdienstleistungen nach § 32 ABs. 1 KWG bedürfen, zählen nicht zum Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
I. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den a) Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, b) Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, c) Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, d) Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder an einer Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder eine Kommanditgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich ist.
II. die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler,
III. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung von börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere, doch nicht ausschließlich, der Erwerb und das Halten des Gesellschaftsanteils eines Komplmentärs an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die ganzheitliche Entwicklung von Gebäuden und Quartieren. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Dividende 4 Plus der Fonds mit garantieren Ausschüttungen und plus x Wertzuwachs, Erbringung von Service-Dienstleistungen für das Management von Unternehmen der Finanzwirtschaft, insbesondere die Analyse von und die Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Desweiteren die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Vorraussetzung des 3 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden und - öffentlich angebotenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
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