Die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauvorhaben im Raum Hessen und Nordrhein-Westfalen (im folgenden "Vertragsgebiet"). Der Gegenstand der Gesellschaft unterliegt nicht den Bestimmungen des § 34c GeWo. Der Gegenstand der Gesellschaft hat in jedem Fall gegenüber der Bauherrschaft treuhänderische zu sein.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Investments in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Grundstücksgesellschaften und anderen immobilienbezogenen Investments, sowie Forderungen, unabhängig davon, ob die Forderungen durch Grundbestitz gesichert sind. Die Gesellschaft erbringt keine Rechtsberatung, aber Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO.
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zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2022
(na), Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen; Maklertätigkeit gemäß §34c GewO.
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zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
(na), Vermittlung aller Leistungen im Bauwesen, praktische Beratung im Zusammenhang mit Bauleistungen aller Art, Rechnungsprüfung von Bauleistungen, die Steuerung des Ablaufs und die Überwachung der Abwicklung von Bauprojekten im Sinne einer Oberbauleitung. Die Abwicklung von Bauvorhaben im Sinne des § 34c GewO ist nicht Unternehmensgegenstand.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022